Krankmeldung
Ist Ihr Kind krank, so sollten Sie am ersten Fehltag bis 8:00Uhr die Schule informieren. Ihre Mitteilung kann telefonisch unter der Nummer 06190-892130 oder durch einen Klassenkameraden erfolgen. Sie können auch auf den Anrufbeantworter sprechen oder unser folgendes Online-Mitteilungsformular verwenden.
Beurlaubungen
Ein Kind sollte von seinen Eltern darin unterstützt werden, regelmäßig in die Schule zu kommen. So bekommt es alles mit und lernt am besten. Vor den Ferien ist es wichtig, dass das Kind den Abschluss des Schuljahres mitbekommt. Dann kann es sich von den anderen Kindern und den Lehrer*innen verabschieden. So startet es auch gut in die Ferien. Fehlen viele Kinder, so ist das Lernklima nicht gut.
Das Hessische Schulgesetz sagt, dass Kinder nur in Ausnahmen vom Unterricht befreit werden können. Das Kind wird vom Unterricht nur dann befreit, wenn es einen sehr wichtigen Grund gibt und das Kind nicht zu viel versäumt. Falls dies der Fall sein sollte, beachten Sie Folgendes:
- Ich möchte vor den Ferien oder nach den Ferien Unterrichtsbefreiung haben: Dann muss ich bei der Schulleitung einen Antrag stellen.
- Ich möchte ein oder zwei Tage Unterrichtsbefreiung für mein Kind haben und es ist nicht vor oder nach den Ferien: Dann kann ich die Lehrkraft fragen. Sie/Er sagt mir, ob das Kind fehlen darf.
- Bei mehr als zwei Tagen muss ich immer einen Antrag bei der Schulleitung stellen.
Das Antragsformular finden Sie hier: