Vorbeugende Maßnahmen (VM)
Die Schule trifft vorbeugende Maßnahmen, um drohendem Leistungsversagen und anderen Beeinträchtigungen des Lernens, der Sprache sowie der körperlichen, sozialen und emotionalen Entwicklung der Schülerinnen und Schüler entgegenzuwirken und ihre Auswirkungen zu verringern. Vorbeugende Maßnahmen können sein:
- individualisierende und binnendifferenzierende Arbeitsformen im Unterricht unter Berücksichtigung unterschiedlicher Lerngeschwindigkeiten,
- umfassende Beratung und Information der Eltern sowie der Schülerin oder des Schülers durch Lehrerinnen und Lehrer der Schule,
- Einrichtung von Stütz- und Fördermaßnahmen auch in Kleingruppen oder als Einzelförderung durch Lehrerinnen und Lehrer der Schule,
- Zusammenarbeit mit den Beratungs- und Förderzentren, weiteren sonderpädagogischen Fördersystemen nach § 50 Abs. 2 des Schulgesetzes, den Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sowie den Beraterinnen und Beratern an der Schulaufsichtsbehörde,
- Zusammenarbeit mit außerschulischen Fördereinrichtungen wie den vorschulischen Einrichtungen, zum Beispiel den Kindertagesstätten, den Frühförderstellen, der Kinder- und Jugendhilfe sowie den Trägern der Sozialhilfe.