Sonderpädagogische Beratung
Schülerinnen und Schüler, bei denen die Maßnahmen allein nicht ausreichen, um dem Bildungsgang in der Klassengemeinschaft zu folgen, können durch sonderpädagogische Beratungsangebote von Beratungs- und Förderzentren unterstützt werden (§3 VOSB). Sonderpädagogische Beratungsangebote als vorbeugende Maßnahmen richten sich an Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler, Eltern und sind insbesondere
- Beratung und Begleitung bei der Anwendung des Nachteilsausgleichs,
 - Beratung zur Bestimmung des Entwicklungsstands, der Lernausgangslage und der Gestaltung von Lernarrangements im Hinblick auf die Nutzung innerschulischer und außerschulischer Angebote,
 - Beratung bei der Bewertung einzelner Schülerleistungen aufgrund einer förderdiagnostischen Feststellung der Lernbedingungen und eines Auslotens der Förderchancen,
 - Beratung im Rahmen der Schulanmeldung,
 - Beratung aufgrund einer Kind-Umfeld-Analyse,
 - Beratung aufgrund eines individuellen Kompetenz- und Entwicklungsprofils,
 - Beratung bei der Beschaffung und Herstellung geeigneter Lehr- und Lernmittel sowie apparativer Hilfsmittel,
 - Unterstützung bei der Fortschreibung des individuellen Förderplans bei drohendem Leistungsversagen, bei Beeinträchtigungen des Lernens, der Sprache, des Hörens, des Sehens sowie der körperlichen, sozialen und emotionalen Entwicklung.