Regenbogenschule Hattersheim
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Festgestellter Förderbedarf

Wenn alle genannten Fördermaßnahmen nicht ausreichen, wird bei einigen Schülerinnen und Schülern ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt. Kinder mit festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf werden an unserer Schule in der Regel in einer Klasse pro Jahrgang aufgenommen. Diese Klasse wird dann in den Hauptfächern Deutsch und Mathematik (sowie je nach Bedarf noch in weiteren Fächern) neben der Grundschullehrkraft von einer Förderschullehrkraft unterrichtet. Die Grundschullehrkraft und die Förderschullehrkraft unterrichten im Team-Teaching, wobei die Förderschullehrkraft den Fokus auf die Kinder mit festgestelltem Förderbedarf hat. So kann eine optimale Förderung der Kinder gewährleistet werden. Folgende Förderschwerpunkte sind hier zu nennen:

Förderschwerpunkt „Lernen“

Die Ausprägung von Lernschwierigkeiten ist immer individuell und die Übergänge sind meist fließend. Wenn nach der Ausschöpfung aller Förderressourcen der Regelschule die zu erwartenden Leistungen und Kompetenzen in den Unterrichtsfächern in einem vorgegebenen Zeitraum nicht erreicht werden können, könnte ein Förderbedarf Lernen vorliegen.

Förderschwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“

Dieser Förderschwerpunkt konzentriert sich auf Schülerinnen und Schüler, die sonderpädagogische Unter¬stützung im Bereich des sozialen Handelns und des emotionalen Erlebens benötigen.

Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“

Schülerinnen und Schüler mit einer Beeinträchtigung der geistigen Entwicklung brauchen besondere sonderpädagogische Unterstützung bei der Entwicklung von Wahrnehmung, Sprache, Denken und Handeln sowie Hilfen zur selbstständigen Lebensführung und Persönlichkeitsentfaltung.

Förderschwerpunkt „Sprachheilförderung“

Sprache ist Unterrichtsgegenstand und Unterrichts¬medium. In allen Fächern spielt sie eine besondere Rolle. Schülerinnen und Schüler, die aufgrund erheblicher Sprachbeeinträchtigungen nur mit Hilfe sprachheilpädagogischer Unterstützung an den Bildungsangeboten der allgemeinen Schule partizipieren können, werden im Förderschwerpunkt Sprache unterstützt.

Förderschwerpunkt „Hören“

Für Interaktion und Kommunikation sowie für das schulische Lernen ist das Hören von großer Bedeutung. Informationen werden in der Schule zu großen Teilen auditiv wahrgenommen und vermittelt. Eine Beeinträchtigung des Hörens bedarf besonderer sonderpädagogischer Unterstützung. Im Förderschwerpunkt „Hören“ steht, neben der Förderung im Umgang mit der Beeinträchtigung, die Förderung der Kommunikationsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler im Fokus. Die Regenbogenschule arbeitet mit der Schule für Hörgeschädigte in Bad Camberg (überregionales Beratungszentrum) zusammen.

Förderschwerpunkt „Körperliche und motorische Entwicklung“

Motorische und körperliche Beeinträchtigung kann sich unmittelbar auf unterschiedliche Entwicklungsfelder auswirken, sodass auch das schulische Lernen beeinträchtigt sein kann. Schülerinnen und Schüler mit einer Beeinträchtigung der körperlichen und motorischen Entwicklung können mit sonderpädagogischer Unterstützung am allgemeinen Unterricht an der Regenbogenschule teilnehmen.

 

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