Wir haben einen Ablaufplan bzw. Maßnahmenplan für Schülerinnen und Schüler mit Verhaltensschwierigkeiten, der von der Schulsozialarbeit erstellt wurde. Auf diesem Ablaufplan können Lehrkräfte schauen, welche Schritte eingeleitet werden können und in welcher Reihenfolge. Außerdem haben wir eine Übersicht über die Zuständigkeiten zum Umgang mit auffälligen Schülerinnen und Schülern. In dieser ist ersichtlich, wer für welche Fälle zuständig ist (Schulleitung, Förderschullehrkräfte, UBUS, Schulsozialarbeit, Soziale Gruppe, Schulteam/ZeBiM sowie Schulpsychologie). Beide Pläne stehen den Lehrkräften als gesonderte Datei zur Verfügung.